Es ist möglich eine Immobilie über eine spanische Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu erwerben, also eine S.L. Wenn Sie überlegen dies zu tun, ist es ratsam einen Anwalt vor Ort einzuschalten, der Sie bei rechtlichen Fragen unterstützt.
Zuerst müssen Sie als nicht spanischer Staatsbürger Ihre Identifikationsnummer , die sogenannte NIE-Nummer beantragen. Lesen Sie mehr darüber in unserem vorherigen Blogeintrag “NIE nummer in Spanien”.
Der nächste Schritt wäre die Beantragung der Zertifizierung des Firmennamens. Sie erhalten ein Zertifikat das bestätigt, dass Sie die einzige Person sind, die diesen bestimmten Firmennamen nutzt. Sobald Sie dieses Dokument haben, müssen Sie im Namen Ihres neuen Unternehmens ein Geschäftsbankkonto in Spanien eröffnen und den Mindestinvestitionsbetrag einzahlen. Der Mindestbetrag für die Erstellung einer S.L. sind 3000 Euro.
Wenn dies geschehen ist, müssen Sie einen Termin mit einem Notar vereinbaren, um das Unternehmen zu gründen und damit die Struktur des Unternehmens und den Status der Unetrnehmensgründer zu bestimmen. Die Gründungsurkunde ist das Dokument, das Ihr Unternehmen bestätigt und wichtige Informationen dazu enthält. Der Notar übermittelt die Urkunde an das Handelsregister.
Da ein Unternehmen vor dem Gesetz eine eigenständige juristische Person ist, benötigen Sie einen spezifischen Steueridentifikationscode (CIF). Dieser (CIF) code ist die formelle Registrierung für das Unternehmenssteuersystem in Spanien und ist auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Mit dieser Steuer-ID können Sie mit Ihrem spanischen Unternehmen überall in der EU Geschäfte tätigen.
Wenn eine Immobilie über ein Unternehmen gekauft wird, geht die spanische Steuerbehörde davon aus, dass sie auch als Unternehmen geführt wird und somit auch Einkünfte erzielt werden. Die angenommenen steuerpflichtigen Einkünfte sind zu versteuern, unabhängig davon, ob Einkünfte erzielt werden oder nicht. Daher müssen vierteljährlich, sowie jährliche Steuerformulare eingereicht werden. Sie sind außerdem verpflichtet, die Konten jedes Jahr dem Handelsregister vorzulegen.
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