Überlegen Sie, was Sie in einer Immobilie benötigen, und erstellen Sie eine Liste. Recherchieren Sie Standorte und wenden Sie sich an eine empfohlene Immobilienagentur. Versuchen Sie, eine gute empfohlene Agentur zu finden, die hört, was Sie wollen und nicht nur, was sie Ihnen verkaufen wollen, und buchen Sie Besichtigungen. Wenn Sie die Immobilie gefunden haben, die Sie kaufen möchten, müssen Sie Folgendes berücksichtigen:
1.NIE-Nummer beantragen – Als Ausländer benötigen Sie eine NIE-Nummer (número de identificación de extranjeros), die für die Zahlung von Steuern in Spanien erforderlich ist. Ihre Urkunde (“escritura”) wird nicht ohne eine NIE-Nummer ausgestellt werden.
2. Bankkonto eröffnen – Warum müssen Sie in Spanien ein Bankkonto eröffnen? Wenn Sie früher oder später eine spanische Immobilie kaufen wollen, ist dies erforderlich. Es hilft Ihnen Zahlungen für Nebenkosten, lokale Steuern, Ausgaben usw. zu bezahlen und zu begleichen. Um als nicht Ansässiger ein Konto zu eröffnen benötigen Sie Folgendes:
Nachweis über den Beschäftigungsstatus oder den Ort, an dem Sie Geld beziehen und bwegen (Arbeitsvertrag, Einkommenssteuerbescheinigung oder ein Schreiben zur Bestätigung Ihres Arbeitslosenstatus, Beziehen staatlicher Leistungen usw.).
• Ein gültiger, nicht abgelaufener Reisepass oder Personalausweis, wenn Sie EU-Bürger sind.
• Identifikationsnummer für Ausländer und Bescheinigung (número de identificación de extranjerosor NIE).
• Ein Dokument zum Nachweis Ihrer Adresse in Spanien, z. B. eine weniger als drei Monate alte Stromrechnung oder ein aktueller Kontoauszug einer anderen spanischen Bank.
• Nachweis über den Beschäftigungsstatus oder den Ort, an dem Sie Geld beziehen und bwegen (Arbeitsvertrag, Einkommenssteuerbescheinigung oder ein Schreiben zur Bestätigung Ihres Arbeitslosenstatus, Beziehen staatlicher Leistungen usw.). Bevis på anställning eller intyg som visar status och ursprung för pengarna (anställningsavtal, inkomstskatteintyg eller ett brev som bekräftar din arbetslöshet, mottagande av statliga förmåner etc.).
Wir von Mallorcaresidencia können Ihnen helfen, eine geeignete Bank für Ihre speziellen Bedürfnisse zu finden.
3. Kontaktaufnahme mit einem Anwalt – Es ist sehr ratsam, beim Kauf einer Immobilie in Spanien die Dienste eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Sie / er führt für Sie folgende rechtliche Überprüfungen durch:
- Grundbuch – Um zu überprüfen, ob die Immobilie, die Sie kaufen möchten, unter dem Namen des Verkäufers korrekt registriert ist, ohne Gebühren, Beschränkungen und Belastungen.
- Rathaus (City-Hall) – Um zu überprüfen, ob gegen das Grundstück ein Strafverfahren („infracción“) eingeleitet wurde und ob es den baulichen und städtebaulichen Vorschriften in dem Gebiet entspricht, in dem es sich befindet. Erkundigen Sie sich beim Rathaus, ob die Zahlungen für die Gemeindesteuer, die örtlichen Sätze („IBI – Impuesto de Bienes Inmuebles Naturaleza Urbana“) und die Sätze für die Müllabfuhr („basuras“) bezahlt wurden.
- Kataster – Vergewissern Sie sich, dass das Objekt ordnungsgemäß im Kataster („Catastro“) registriert wurde.
- Eigentümergemeinschaft – Wenn die Immobilie Teil einer Wohnanlage ist, müssen Sie sich beim Administrator oder beim Präsidenten der Gemeinde nach ausstehenden Schulden oder zusätzlichen Gebühren („Derramas“) erkundigen. Außerdem können Sie bequem überprüfen, ob es andere Probleme in der Wohngemeinschaft gibt. Sobald die Urkunde beim Notar unterschrieben wurde, sollte die Eigentümergemeinschaft kontaktiert und über den Eigentümerwechsel informiert werden.
- Versorgungsunternehmen (Wasser, Strom usw.) – Stellen Sie sicher, dass es endgültige Verträge und keine ausstehenden Schulden oder sonstigen Umstände gibt, die die Wasser- oder Stromversorgung nach dem Kauf beeinträchtigen. Nach Unterzeichnung der Urkunde kann Ihnen Ihr Anwalt helfen, die Änderungen bei den verschiedenen Versorgungsunternehmen vorzunehmen, z. B. Namensänderungen in den Verträgen, Bankdaten usw.
Mallorcaresidencia empfiehlt Montis Abogados in Palma.
Weitere rechtliche Überprüfungen, die Sie in Betracht ziehen könnten:
- Architektenbericht und Bewertung – Wenn Sie den ungefähren Markt kennen möchten, können Sie einen Gutachter bitten, eine Bewertung oder einen Architektenbericht zu erstellen, wenn Sie mehr über die strukturelle Situation der Immobilie erfahren möchten
- Machen Sie ein spanisches Testament – Es scheint nie einen richtigen Zeitpunkt zu geben, um ein Testament zu machen, aber wenn Sie gleichzeitig mit dem Kauf Ihrer Immobilie ein spanisches Testament erstellen, sparen Sie Geld und stellen sicher, dass Ihr Vermögen in Spanien Ihren Wünschen entsprechend vererbt wird. Das Verfahren beim Notar ist einfach und kostengünstig. Verschiedene Länder haben unterschiedliche Gesetze, die bestimmen, wem Sie Ihr Vermögen überlassen können und nicht. Es ist am besten, ein neues Testament zu verfassen, wenn Sie nicht möchten, dass das spanische Recht angewendet wird, sondern die Gesetze Ihres Heimatlandes bevorzugen. Laut EU-Recht muss diese Absicht jedoch in einem spanischen Testament erklärt werden.
- Steuererklärung für Nichtresidenten – Als Immobilieneigentümer in Spanien müssen Sie eine Steuererklärung für Gebietsfremde einreichen.
4. Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Notar – Dies wird Ihr Anwalt für Sie arrangieren. Sobald die öffentliche Kaufurkunde („Escritura pública de compraventa“) vom Notar ausgestellt wurde, können Sie sich in Spanien als Immobilieneigentümer bezeichnen. Jetzt ist die Zeit, sich zurückzulehnen und zu genießen! – Glückwunsch, Sie haben es geschafft! Zeit zum Entspannen und ein erfrischendes Getränk, ein Bier oder eine Sangria zu geniessen!